Reden und Präsentieren bedeutet im weitesten Sinne "Weitergeben von Informationen". Dabei ist es von grosser Bedeutung, dass die Referentin oder der Referent die Präsentation so gestaltet, dass die darin enthaltenen Informationen von den Empfängerinnen und Empfängern leicht aufgenommen werden können.
Im folgenden geht es insbesondere um das verständliche Darstellen von Informationen. Die Hamburger Psychologen Langer, Schulz von Thun und Tausch haben ein Modell entworfen, das wichtige Hinweise für die verständliche Präsentation von Informationen gibt.
Einfachheit
Die Informationen sollen leicht verständlich verpackt werden, ohne komplizierte Satzgefüge, überflüssige Fremdwörter und "stilistische Salti Mortali".
Folgende Merkpunkte sind zu beachten:
kurze Sätze formulieren
so weit als möglich auf Fremdwörter verzichten oder sie erklären
konkret und anschaulich sprechen
mit bekannten Wörtern sprechen
Weiter gilt es zu beachten, dass "Einfachheit" keine konstante Grösse ist. Der Redner oder die Rednerin muss sich vor der Präsentation überlegen, vor welchem Zuhörer-/-innenkreis gesprochen werden muss. Die Informationen müssen für die Zuhörer/-innen passend 'verpackt' sein. Das bedeutet, dass - je nach Adressatinnenkreis/ Adressatenkreis - Fremdwörter oder ein anspruchsvoller Satzaufbau benutzt oder nicht benutzt werden kann. Ebenso verhält es sich mit dem Gebrauch von Fachbegriffen.
Gliederung/Ordnung
Bei der Gliederung geht es im Wesentlichen um Hilfen zur Verankerung der neuen Informationen. Wir haben die Möglichkeit, den Zuhörer/-innen zu helfen, die "Neuigkeiten" in ihr bisheriges Gedankengebäude einzusortieren. Die Zuhörer/-innen sollen sozusagen darauf hingewiesen werden, unter welchen Gesichtspunkten sie die Vortragsinhalte "abbuchen" können. Dazu kann der Redner oder die Rednerin z.B. Oberbegriffe zur Verfügung stellen, oder das Vorgetragene mit schon Bekanntem vergleichen (Ähnlichkeiten, Unterschiede).
Kerngedanken eines bestimmten Inhaltes zu präzisieren
wichtige Punkte (auch Unterpunkte) kenntlich zu machen
treffende Wörter und Formulierungen zu finden
zunächst auf Umschreibungen zu verzichten
Als Faustregel muss man festhalten: prägnante Informationen verzichten auf alles Unnötige und Unwichtige. Aber was ist unwichtig?
Informationen dürfen nicht weitschweifig sein, aber auch nicht zu knapp. Zu knapp ist eine Rede dann, wenn wichtige Gedanken aneinandergereiht werden, ohne dass die Möglichkeit des Verweilens, des Einordnens und Überprüfens besteht. Solche Phasen zum Verweilen kann man als Sprecher/-in schaffen, indem man - nachdem der Kerngedanke prägnant dargelegt ist - Aussagen wiederholt, den Gedanken noch einmal mit anderen Worten darstellt, Beispiele für die Aussage nennt, Behauptungen noch einmal in einem anderen Zusammenhang überprüft.
Stimulanz
Die Verständlichkeit von Informationen hängt zu einem guten Teil davon ab, ob es dem Redner oder der Rednerin gelingt, anregende Zusätze in seine Präsentation einzubauen. Es reicht nicht aus, die Gedanken zu strukturieren, sich einfach und prägnant auszudrücken, wenn ein gewisses "Fluidum" fehlt. Es ist klar, Humor, Charme oder Ausstrahlung kann man nicht einfach lernen. Wer diese Gaben besitzt, sollte dankbar dafür sein. Allen anderen kann man aber Mut machen, auch stimulierend reden zu können, wenn sie die folgenden Tipps beherzigen:
die Möglichkeiten der eigenen Stimme nutzen
durch Gestik und Mimik das Gesprochene unterstützen
Beispiele einstreuen
Informationen visualisieren
Fragen aufwerfen und selbst beantworten (oder beantworten lassen)
nicht nur Fakten bringen, sondern auch Gefühle ansprechen
auch mal das Rednerpult verlassen und sich näher zu den Zuhörern bewegen
Mit den beiden Texten soll gezeigt werden, was mit der Unterscheidung in Einfachheit, Gliederung/Ordnung, Prägnanz und Stimulans gemeint ist:
Text A |
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57 StVZO: "Die Anzeige der Geschwindigkeitsmesser darf vom Sollwert abweichen in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereiches - jedoch mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereiches oberhalb der 50 km/h-Grenze liegen - 0 bis + 7 vom Hundert des Skalenendwertes; bei Geschwindigkeiten von 20 km/h und dar ber darf die Anzeige den Sollwert nicht unterschreiten." |
Text B |
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57 Strassenverkehrs-Zulassungsordnung: Um wie viel Prozent darf eine Tachometeranzeige von der tats chlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen? |
Für den Bereich von 0 bis 20 km/h bestehen keine Vorschriften. |
Ab 20 km/h darf der Tachometer nicht weniger anzeigen. |
Für Tachometer, deren Skala bis 150 km/h reicht, gilt: Sie d rfen in den beiden letzten Dritteln des Anzeigenbereiches h chstens 7 % von 120 km/h ihres Skalenendwertes mehr anzeigen. Beispiel: Ein Tachometer reicht bis 120 km/h. Von 40 bis 120 km/h (= 8,4 km/h) zuviel anzeigen. |
Wenn der Tachometer über 105 km/h reicht, beginnt die 7 %-Regelung schon ab 50 km/h. |